Kündigung/Freistellung Arbeitnehmerin

Bei Freistellungen gilt es zu beachten, dass sie nicht generell für die Zukunft, sondern für einen genau bestimmten Zeitraum mit Enddatum ausgesprochen werden. Ist dies der Fall und erstreckt sich das Arbeitsverhältnis aufgrund von Sperrfristen während der Kündigungsfrist, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine Arbeit nach dem gesetzten Enddatum wieder wieder eindeutig anzbieten, ansonsten der Arbeitgeber von weiteren Lohnzahlungen befreit ist. Die dreimalige Schwangerschaft der Arbeitnehmerin sowie krankheitsbedingte Absenzen führten dazu, dass aufgrund von Sperrfristen erst die fünfte Kündigung des Arbeitgebers gültig war. (29.12.19)

Hauptsteuerdomizil jur. Person

Die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person ist abzugrenzen von der blossen administrativen Verwaltung einerseits und der Tätigkeit der obersten Gesellschaftsorgane andererseits, soweit sie sich auf die Ausübung der Kontrolle über die eigentliche Geschäftsleitung und gewisse Grundsatzentscheide beschränkt. Wenn ein Kanton behauptet, die tatsächliche Verwaltung einer juristischen Person zu beherbergen, ist es an ihm, die Tatsachen zu beweisen, welche diesen Umstand und damit die persönliche Zugehörigkeit und subjektive Steuerpflicht ihm gegenüber begründen gemäss Bundesgericht. (22.12.19)

Entschädigung Homeoffice

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen gemäss Bundesgericht. Hält der Arbeitgeber keinen geeigneten Arbeitsplatz bereit, so hat er die Kosten für die nötige Arbeitsinfrastruktur zu Hause zu übernehmen. Gemäss OR hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeiten notwendig entstehenden Auslagen zu ersetzen. Der Arbeitgeber brachte vergeblich vor, dass im Arbeitsvertrag keine Entschädigungspflicht für die Nutzung eines Zimmers in der privaten Wohnung der Arbeitnehmers vorgesehen war. (15.12.19)

Einsicht E-Mail-Konto

Das unbefugte Eindringen in ein passwortgeschütztes fremdes E-Mail-Konto ist unabhängig von der Art und Weise strafbar, wie der Täter an das Passwort gelangt ist. Aktives Handeln ist dabei nicht erforderlich. Das Bundesgericht weist die Beschwerde einer Frau ab, die sich mit dem zufällig gefundenen Passwort Zugang zum E-Mail-Konto ihres getrennt vor ihr lebenden Mannes verschafft hat. (08.12.19)

Lebensmittelpunkt Ehepaar

Ausgangspunkt des persönlichen Mittelpunkts des Lebensinteresses des beschwerdeführenden Ehemanns ist die Ehe der beiden Beschwerdeführer. Vom Wohnsitz der Ehefrau ausgehend müssen erhebliche persönliche Kontakte durch die Beschwerdeführer vorgebracht werden, in deren Lichte die Beziehung des beschwerdeführenden Ehemannes zum Wohnsitz seiner Ehefrau in den Hintergrund rücken würden. Bei verheirateten Personen mit Beziehungen zu mehreren Orten werden die persönlichen Kontakte zum Ort, wo sich ihre Familie aufhält, grundsätzlich als stärker erachtet als diejenigen zum Arbeitsort gemäss Bundesgericht. (01.12.19)

Kinderabzug Steuern

Die spezielle abzugsrechtliche Situation getrennt besteuerter Eltern im Jahr der Volljährigkeit des Kindes ist gesetzlich nicht geregelt. Steuersystematisch betrachtet kommt bis zum Volljährigwerden des Kindes der unterhaltsberechtigte Elternteil für den Unterhalt des Kindes auf, nach dem Volljährigwerden des Kindes hingegen der unterhaltsleistende Elternteil. Dieser Systemwechsel rechtfertigt es gemäss Bundesgericht, den Kinderabzug im Jahr des Volljährigwerden des Kindes getrennt besteuerter Eltern pro rata temporis auf beide Elternteile zu verteilen. (24.11.19)

Steuern Ermessensveranlagung

Nachdem auch eine Veranlagung nach pflichtgemässem Ermessen den wahren Begebenheiten möglichst entsprechen soll, ist es Sache der Veranlagungsbehörde, von Amtes wegen die AHV-Beiträge zu schätzen und bilanzberichtigend zurückzustellen. DBG und StHG lassen offen, ob die Verzugszinsen auf den Nachsteuern bereits in der nachsteuerbetroffenen Ursprungsperiode oder erst in der Steuerperiode, in welcher die Nachsteuer veranlagt wird, abgezogen werden können. Dementsprechend verbleibt den Kantonen eine "Manövriermasse". Die sich aufgrund der Nachbesteuerung ergebende Kirchensteuer ist von Amtes wegen zu ermitteln gemäss Bundesgericht. (17.11.19)

Akteneinsichtsrecht

Hat die steuerpflichtige Person keinen im Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwalt beigezogen, ist an sich unbestritten, dass das Akteneinsichtsrecht von Vornherein in den Büros der Veranlagungsbehörde ausgeübt werden kann, da die amtlichen Akten nicht zugesendet werden. Diese Rechtslage gilt an sich auch in Fällen, in welchen die steuerpflichtige Person im rechtshängigen erstinstanzlichen Verfahren durch einen im Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwalt vertreten ist. Insbesondere ist das in jenen Fällen so wo ausserordentlich umfangreiche Akten vorliegen gemäss Bundesgericht. (09.11.19)

Lohnzahlung in Euro

In einem Arbeitsvertrag, der dem schweizerischen Recht untersteht, können die Parteien den Lohn in einer anderen Währung als dem Schweizer Franken vereinbaren, auch wenn dadurch der in Euro ausbezahlte Lohn an Grenzgänger niedriger war als derjenige Lohn der in der Schweiz wohnhaften Arbeitnehmer. Der Grenzgänger unterzeichnete den fraglichen Vertragszusatz in Kenntnis der prekären wirtschaftlichen Lage des Arbeitgebers, die durch die Währungskrise entstanden war. Er kannte auch die Gründe für die Lohnsenkung, wobei es letztlich darum ging, die Arbeitsplätze auch diejenigen der Grenzgänger zu sichern, und nicht einfach darum, die Lage zum Vorteil des Arbeitgebers zu verschlechtern. Beruft sich der Grenzgänger in diesem speziellen Kontext Jahre danach auf das Diskriminierungsverbot begeht er nach Bundesgericht einen offensichtlichen Rechtsmissbrauch. (02.11.19)

Zu tiefe Akontobeiträge für Nebenkosten

Gemäss Bundesgericht trifft den Vermieter keine Aufklärungspflicht über die abschätzbare Höhe der Nebenkosten. Aus den mietrechtlichen Schutzbestimmungen kann eine solche Pflicht weder direkt noch indirekt abgeleitet werden. Hohe Nachforderungen wegen zu tief angesetzter Akontobeiträge sind daher vollumfänglich geschuldet. Nur wenn der Mieter aufgrund besonderer Umstände ein berechtigtes Vertrauen in die realistische Höhe der Akontobeiträge haben durfte, kann er sich auf den Schutz dieses Vertrauens berufen. (27.10.19)