Aufgabe selbständige Erwerbstätigkeit
Gemäss Bundesgericht genügt für die privilegierte Liquidationsbesteuerung nicht, dass Einkommen in der Phase der Liqudidation eines Unternehmens realisiert wird. Ein Selbständiger gab seine Tätigkeit Ende 2008 auf und vereinnahmte die Leistungen im 2009. Er wollte nun diese Einnahmen als Realisation stiller Reserven angesehen haben und nicht als ordentliches Einkommen, obwohl er auch nie Angefangene Arbeiten oder Debitoren geführt hatte. (04.06.17)