Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis

Gegenüber der Veranlagungsbehörde hat eine steuerpflichtige GmbH angekündigt, dass sie den Jahresabschluss, welcher wieder mit einem Jahresverlust ende, innert der Einsprachefrist einreichen werden. Die Unterlagen wurden jedoch nach verstrichener Einsprachefrist eingereicht. Die Einsprachefrist ist eine Verwirkungsfrist. Wird innert 30 Tagen kein umfassender Nachweis erbracht, dass die Veranlagung "offensichtlich unrichtig" ist, geht das Recht zur Einsprache gemäss Bundesgericht unter. (17.12.17)

Kein Schadenersatz für Steuerhinterzieher

Jahrelang verschwieg die Frau ein Guthaben bei einer Schweizer Bank. Bei der Bank wurden Daten entwendet, was die Bank der Frau mitteilte. Aufgrund dieses Diebstahls entdeckte das Wohnland der Frau, dass diese unversteuerte Gelder hatte und büsste sie. Die Frau klagte gegen die Bank und wollte Schadenersatz weil erst durch den Datenklau ihre Konten bekannt wurden. Das Bundesgericht wies die Klage der Frau ab. Sanktionen einer Steuerbehörde sind höchstpersönlich und können nicht abgewälzt werden. Zudem hätte die Frau ja selber entschieden das Guthaben nicht anzugeben. (24.12.17)

Berufskostenabzug

Fährt man mit dem Velo an den Bahnhof und von dort mit dem Zug bis zu seinem Arbeitsort, kann man in der Steuererklärung die Velopauschale von CHF 700 und das Zugs-Abonnement als Berufskosten abziehen. Das Bundesgericht hat einem Mann Recht gegeben, der klagte weil das Steueramt nur den einen oder den anderen Abzug zuliess. Allerdings musste der Mann nachweisen, dass er das Velo auch tatsächlich benutzte. (07.01.18)

Elterliche Sorge

Seit der Geburt vor fünf Jahren stand ein Kind von ledigen, zerstrittenen Eltern unter der alleinigen Sorge der Mutter. Der Vater beantragte nun die gemeinsame elterliche Sorge trotz eines psychologischen Gutachtens, das abriet weil das Kindeswohl gefährdet sei. Da seit Mitte 2014 der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge gilt, entschied das Bundesgericht nun zu Gunsten des Vaters trotz des elterlichen Dauerkonfliktes. (14.01.18)

Suva-Rente

Ein Mann stürzte beim Kirschen pflücken vom Baum und starb. Die Suva-Unfallversicherung wollte der Witwe keine Rente bezahlen, weil ein Arzt festgehalten hatte, dass eine natürliche Todesursache, wie zum Beispiel Herzversagen ebenfalls denkbar sei. Das Bundesgericht gab nun aber der Witwe Recht. Die Suva muss eine Rente ausbezahlen, weil hier der "Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit" gelte. (20.01.18)

Falsche Aussage

Eine Waldhütte wurde von zwei Knaben abgefackelt. Die Mutter von einem der beiden wollte ihren Sohn vor einer Bestrafung bewahren. So behauptete sie u.a. gegenüber den Behörden, dass ihr Sohn gar nicht vor Ort war weil mit ihr in den Ferien. Sie legte sogar eine nachträglich von einem Wirt ausgestellte Restaurantquittung vor. Die Sache flog auf und die Mutter wurde vom Bundesgericht wegen Begünstigung und falschen Zeugnisses zu einer bedingten Geldstrafe und Übernahme der Gerichtskosten verurteilt. (28.01.18)

Ermessensveranlagung Hinderungsgründe

Werden Unterlagen beschlagnahmt für ein laufendes Strafverfahren ist dies kein Hinderungsgrund für eine Ermenssensveranlagung, wenn die Steuerpflichtigen vorher genügend Zeit zur Erfüllung der Beweislage gehabt hätten. Die Steuerpflichtigen können sich auch nicht auf das Verbot zur Selbstbelastung berufen oder auf allfällige privatrechtliche Verpflichtungen zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen wenn sie benötigte Unterlagen im Steuerveranlagungsverfahren trotz Mahnung nicht einreichen. (03.02.18)

Nicht deklarierte Dividende

Ein Steuerpflichtiger vergass in seiner Steuerdeklaration eine Dividende einzusetzen. Durch einfache Lektüre der Unterlagen (beigelegtes Blatt über das Geschäftskontokorrent) hätte das Steueramt diesen Mangel feststellen können. Das Steueramt muss jedoch nicht in den Unterlagen herumsuchen oder Informationen von Dritten einholen. Unter diesen besonderen Umständen ging das Bundesgericht aber davon aus, dass der Steuerpflichtige die Dividende aus eigenem Antrieb deklarierte und somit den Verrechnungssteuer-Anspruch nicht verwirkt hat. (10.02.18)

Auszahlung Familienzulagen

Gemäss Bundesgericht sollen Familienzulagen jener Person zukommen, die für den Unterhalt und die Bedürfnisse der Kinder besorgt sei. Würden sie vom daran Berechtigten nicht an die sorgenberechtigte Person weitergeleitet, sei eine direkte Auszahlung an diese zu bewilligen. Die Drittauszahlung sei gerade in Fällen sinnvoll, in denen zwischen den beteiligten Elternteilen ein gespanntes Verhältnis herrsche. (17.02.18)

Steueraufschub Ersatzbeschaffung Eigenheim

Ein Steuerpflichtiger verkaufte sein Eigenheim und kaufte ein Ersatzobjekt in welchem er auch Wohnsitz nahm. Er verlangte Steueraufschub und machte Ersatzbeschaffung geltend. Nach knapp 2 Jahren verlegte er seinen Wohnsitz ins Ausland. Gemäss Bundesgericht ist die Voraussetzung der dauernden und ausschliesslichen Selbstnutzung mit der Wohnsitznahme im Ersatzobjekt erfüllt. Eine Mindesthaltedauer des Ersatzobjektes von 5 Jahren wird nicht verlangt. (24.02.18)