Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis
Gegenüber der Veranlagungsbehörde hat eine steuerpflichtige GmbH angekündigt, dass sie den Jahresabschluss, welcher wieder mit einem Jahresverlust ende, innert der Einsprachefrist einreichen werden. Die Unterlagen wurden jedoch nach verstrichener Einsprachefrist eingereicht. Die Einsprachefrist ist eine Verwirkungsfrist. Wird innert 30 Tagen kein umfassender Nachweis erbracht, dass die Veranlagung "offensichtlich unrichtig" ist, geht das Recht zur Einsprache gemäss Bundesgericht unter. (17.12.17)