Die Verminderung der Passiven aufgrund eines Forderungsverzichtes der Bank, stellt bei einem privaten Schuldner steuerbares Einkommen dar. Ob der Forderungsverzicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessert oder nicht, hängt nicht davon ab, ob die Schuld aus Sicht des Gläubigers noch einen effektiven Wert hat. Steuerlich massgebend ist die Perspektive des Schuldners. Der Forderungsverzicht kann nicht als privater Kapitalgewinn qualifiziert werden gemäss Bundesgericht. (22.04.18)