Steuerentledigung Ehegatte
Der Steuerpflichtige kann sich nicht so einfach von der solidarischen Haftung der Ehefrau für die Steuern entledigen. Er wollte diese bewusst herbeiführen, indem er andere als öffentlich-rechtliche Gläubiger bevorzugt bediente, was sich darin zeigte, dass Verlustscheine ausschliesslich für öffentlich-rechtlichte Forderungen bestehen. Gemäss Bundesgericht bleibt die solidarische Haftung der Ehefrau für die Gesamtsteuer bestehen. (30.03.25)