Transfer Vorsorgeleistungen

Wird eine Kapitalleistung auf zwei Freizügigkeitskonten transferiert, bleibt dieser Vorgang steuerneutral. Eine Sperrfristverletzung für vorgenommene Einkäufe in die berufliche Vorsorge liegt ebenfalls nicht vor. Eine Steuerumgehung ist ebenso wenig ersichtlich gemäss Bundesgericht. (19.01.25)