Überschuldete Firmenbeteiligung

Die Holding eines Ehepaares erwarb eine 100%-Beteiligung an einer überschuldeten Gesellschaft derselben Eheleute für CHF 0. Das Steueramt bewertete dies als preislich überhöhte Übernahme und rechnete dem Ehepaar eine geldwerte Leistung in der Höhe der Überschuldung an. Der Grund für die Aufrechnung ist, dass die Holding durch die Übernahme der Schulden der Eheleute diese von ihrer Verpflichtung zur Kapitalnachschussleistung befreite, was als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird gemäss Bundesgericht. (24.11.24)