Nachsteuer Steuerhinterziehung

Wird bei Abschluss einer Rechtsstreitigkeit die zu diesem Zwecke gebildete und ursprünglich geschäftsmässig begründete Rückstellung nicht aufgelöst, sondern im gleichen Umfang weitergeführt, weil ein in einer anderen Angelegenheit Strafprozess pendent ist, liegt eine zu einer Nachsteuer rechtfertigende neue Tatsache vor, wenn die steuerpflichtige Person in ihrer Steuererklärung auf diesen Umstand nicht hingewiesen hat gemäss Bundesgericht. (05.11.23)

Unentgeltliche Rechtspflege Nachzahlung

Die wirtschaftliche Situation lässt die Nachzahlung zu, wenn die unentgeltliche Rechtspflege nicht mehr oder nicht mehr in demselben Umfang gewährt würde. Für die Ermittlung der Nachzahlungsfähigkeit gelten dieselben Grundsätze wie bei der Mittellosigkeit. Da der Nachzahlungsanspruch auch dann eine öffentlich-rechtliche Forderung des Gerichtskantons darstellt, wenn die unentgeltliche Prozessführung in einem Zivilprozess gewährt wurde, kann die Verjährung durch sämtliche Handlungen unterbrochen werden, mit denen die Forderung in geeigneter Weise beim Schuldner geltend gemacht wird gemäss Bundesgericht. (29.10.23)

AHV-Kinderrente

Ohne Antrag des volljährigen Kindes sind AHV-Kinderrenten grundsätzlich von den Rentenberechtigten zu versteuern. Wird dagegen die Rente auf Verlangen des volljährigen Kindes direkt an dieses ausbezahlt, kann nicht mehr von einem Einkommenszufluss beim Rentenberechtigten ausgegangen werden. Diesfalls sind die betreffenden Einkünfte dem volljährigen Kind zuzurechnen gemäss Bundesgericht. (22.10.23)

Abzugsfähigkeit Zins- und Auflösungszahlung

Der Schuldzins ist das Entgelt für die Hingabe oder Nichtrückbezahlung eines Kapitals, soweit er regelmässig und als ein Prozentsatz unter Bezugnahme auf die Zeit und Höhe des Kapitals berechnet wird. Der Schuldzinsenabzug setzt somit die Existenz einer Geldschuld voraus. Nur wenn eine Beziehung zwischen den Zinsen und der Geldschuld besteht, kann von Schuldzinsen gesprochen werden. Ist die Zinszahlung nicht aufgrund des Kreditgeschäfts entstanden, sondern als Erfüllung aus dem Zinswapgeschäft infolge Absinken des Libor-Zinses, ist der Abzug als Schuldzins in der Steuererklärung nicht gegeben gemäss Bundesgericht. (15.10.23)

Freier Beruf Physiotherapie

Nicht als nach kaufmännischer Art geführte Gewerbe gelten grundsätzlich als freie Berufe. Bei den freien Berufen steht die persönliche Beziehung zu den Klienten oder Patienten im Vordergrund, ausser wenn das Streben nach Wirtschaftlichkeit gegenüber der persönlichen Beziehung zum Klienten oder Patienten in den Vordergrund tritt, indem etwa im Hinblick auf eine möglichst hohe Rentabilität Organisationsbelangen besondere Aufmerksamkeit geschenkt, einer optimalen Finanzierung Sorge getragen oder wirksame Werbung betrieben wird. Der Beruf des Physiotherapeuten erfüllt sämtliche dieser Indikatoren nicht und qualifiziert demnach als freier Beruf gemäss Bundesgericht. (08.10.23)

Akzeptanz Pauschalspesen

Spesenersatz stellt kein steuerbares Einkommen des Steuerpflichtigen dar, soweit tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden. Das gilt auch, wenn entstandene Kosten durch Pauschalspesen ersetzt werden, basierend auf einem von der zuständigen kantonalen Steuerbehörde genehmigten Spesenreglement. Gestützt auf ein genehmigtes Spesenreglement ausbezalte Pauschalspesen sind von der Veranlagungsbehörde vorbehaltlos zu akzeptieren, und zwar auch dann, wenn diese das Spesenreglement nicht selbst genehmigte gemäss Bundesgericht. (01.10.23)

Eigentumsquote an Liegenschaft

Für die Aufteilung des Eigenmietwertes ist an die Eigentumsquoten wie sie im Grundbuch eingetragen sind anzuknüpfen. Eine abweichende Vereinbarung ist ohne Eintragung im Grundbuch unbeachtlich. Da die Unterhaltskosten bei selbst bewohnten Liegenschaften in direktem Zusammenhang mit dem Eigenmietwert stehen, kann der Eigentümer, der bloss die Hälfte des Eigenmietwertes versteuert, auch nur die hälftigen Unterhaltskosten abziehen, und zwar unabhängig davon, ob er tatsächlich mehr Unterhaltskosten bezahlte gemäss Bundesgericht. (24.09.23)

Nachsteuerverfahren

Die im nichtstreitigen Verfahren ergangene Verfügung bildet grundsätzlich den äussersten Rahmen des daran anschliessenden Verwaltungsrechtsstreits. Streitgegenstand im Beschwerdeverfahren kann nur sein, was bereits Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens war oder allenfalls hätte sein sollen, und was gemäss der Dispositionsmaxime zwischen den Parteien noch strittig ist. Gegenstände, über welche die erste Instanz zu Recht nicht entschieden hat, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Rechtsmittelbehörde gemäss Bundesgericht. (17.09.23)

Massgebender Zeitupunkt Einzahlung 3. Säule

Ein Beitrag für die Säule 3a muss auf dem Vorsorgekonto des Steuerpflichtigen gutgeschrieben sein, damit er nicht mehr anderweitig verwendet werden kann. Erst dann kann der Beitrag der jeweiligen beruflichen Vorsorge dienen. So ist der Eintritt der Mittel in den Vorsorgekreislauf entscheidend für die Abzugsfähigkeit der Beiträge. Zeitlich abzustellen ist mithin auf den Tag der Gutschrift, nicht auf den Tag der Abbuchung beim Steuerpflichtigen gemäss Bundesgericht. (10.09.23)

Voraussetzung Rückstellungen

Steuerlich anerkannte echte Rückstellungen setzen eine echte Aussenverpflichtung voraus, welche ihren Ursprung in der Berichtsperiode hat. Bei den während der Umtriebszeit im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung der Baumplantagen anfallenden Kosten handelt es sich jedoch um typisch periodenbezogene Kosten, d.h. diese Kosten fallen in denjenigen Jahren an, während denen die veräusserten Bäume wachsen, und die entsprechenden Aufwendungen können und müssen daher auch in diesen Jahren als Aufwendungen verbucht werden gemäss Bundesgericht. (27.08.23)