Anerkennung Spesenreglement
Die Zulassung durch die Steuerbehörde des Sitzkantons des Arbeitgebers ist grundsätzlich von allen Kantonen anerkannt und für sie verbindlich, wobei es sich dabei um einen Anwendungsfall des Grundsatzes von Treu und Glauben handelt. Mit anderen Worten müssen die aufgrund eines genehmigten Spesenreglements bezahlten Spesen, insbesondere die Pauschalspesen, von der Steuerbehörde bei der Veranlagung des einzelnen Mitarbeiters vorbehaltlos akzeptiert werden gemäss Bundesgericht. (02.04.23)