Beweislast Indizienbeweis

Der Umstand, dass der Steuerpflichtige das Bargeld im Bankschliessfach nicht als Vermögen deklariert hatte, ist grundsätzlich eine geeignete Basis für die von den Behörden angestellte Vermutung, dass diese Vermögenswerte vollständig aus unversteuertem Einkommen stammten. Dass die versteuerten Einkünfte ab dem Jahr X die Summe der Mittel im Bankschliessfach nicht erreichten, stützt diesen Schluss. Es bedarf deshalb keiner absoluten Gewissheit, sondern es genügt, wenn die Steuerbehörde nach erfolgter Beweiswürdigung und aufgrund objektiver Gesichtspunkte mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vom Vorliegen eines rechtserheblichen Sachumstandes überzeugt ist gemäss Bundesgericht. (04.09.22)

Interkantonale Doppelbesteuerung

Ein Kanton darf ein Steuersubjekt grundsätzlich nicht deshalb stärker belasten, weil es nicht im vollen Umfang seiner Steuerhoheit untersteht, sondern zufolge seiner territorialen Beziehungen auch in einem anderen Kanton steuerpflichtig ist. Solange der Ertrag aus qualifizierter Beteiligung nach dem im Hauptsteuerdomizil geltenden Entlastungsmechanismus vollständig entlastet wird, besteht kein Anspruch auf eine zusätzliche Entlastung in einem Nebensteuerdomizil gemäss Verwaltungsgericht. (28.08.22)

Todesfallkapital Lebenspartner

Eine Vorsorgeeinrichtung ist reglementarisch befugt von einem eingeschränkten Begriff der Lebenspartnerschaft auszugehen. Es ist somit zulässig vorzusehen, dass die Lebensgemeinschaft im gemeinsamen Haushalt geführt werden muss. Gemäss Bundesgericht muss dabei nicht ohne Weiteres eine ständige ungeteilte Wohngemeinschaft an einem festen Wohnort erwartet werden. Massgegend sein müsse, dass die Lebenspartner den manifesten Willen hätten, ihre Lebensgemeinschaft, soweit möglich als ungeteilte Wohngemeinschaft im selben Haushalt zu leben. Demzufolge steht dem Lebenspartner das Todesfallkapital zu. (21.08.22)

Ohne GV kein VR

Bisher war die Frage ungeklärt ob Verwaltungsräte nach Ablauf ihrer statutarischen Amtszeit ohne Wiederwahl weiter im Amt bleiben. Mangels rechtskonformer Wiederwahl scheidet ein VR-Mitglied nach sechs Monaten nach dem letzten Geschäftsjahr seiner Amtszeit als Verwaltungsrat aus gemäss Bundesgericht. Den dadurch eventuell entstehenden Organisationsmagel der Aktiengesellschaft nimmt das Bundesgericht als logische Konsequenz in Kauf. (14.08.22)

Darlehen Ausland

Der Steuerpflichtige konnte das Bestehen eines Darlehens zu seinem in Italien wohnenden Bruders nicht rechtsgenüglich nachweisen. In Bezug auf Schulden gegenüber im Ausland ansässigen Personen besteht eine erhöhte Dokumentationspflicht, welcher der Steuerpflichtige nicht nachkommen konnte. Die Angaben und vorgelegten Dokumente waren nicht schlüssig und teils widersprüchlich. Entsprechend hat die Steuerbehörde zu Recht den Schulden- bzw. Schuldzinsenabzug verweigert. Sodann hat sie richtigerweise als Konsequenz des Missverhältnisses zwischen Zuflüssen und Ausgaben eine Aufrechnung vorgenommen. (06.08.22)

Indirekte Teilliquidation Absorption

Die Alleinerbin eines Alleinaktionärs verkaufte die Gesellschaft. Kurz darauf trat sie die Kaufpreisforderung an die verkaufte AG ab, um damit Schulden zu begleichen. Im selben Jahr absorbierte die Käufergesellschaft ihre neue Tochter, wodurch mit der Kaufpreisforderung das letzte nennenswerte Aktivum unterging. Vorliegend sind alle Voraussetzungen der indirekten Teilliquidation erfüllt und können auf die vollständige Liquidation angewandt werden. Für die Berechnung gelten die handelsrechtlich ausschüttungsfähigen Mittel, nicht die steuerrechtlichen. Die Erbin wirkte aktiv an der Liquidation mit, indem sie nach Verkauf der AG deren Kunst abkaufte und die Kaufpreisforderung an sie abtrat. (31.07.22)

Steuerliche Absetzung Anwaltskosten

Ein Steuerpflichtiger wurde mit sofortiger Wirkung aus einem Anstellungsverhältnis entlassen, weshalb er Arbeitslosengeld erhielt. Gemäss Bundesgericht sind die Rechtskosten für die verschiedenen im Nachgang zu seiner Entlassung geführten Verfahren nicht als Gewinnungskosten abzugsfähig.

Sondersteuer Liquidationsgewinn

Findet im Rahmen der Privatentnahme eine Umnutzung der Liegenschaft statt, liegt zur Bestimmung des Verkehrswertes die Anwendung der Residualtwertmethode nahe. Diese bestehet darin, den Nutzwert der Liegenschaft unter der zukünftigen Nutzung zu ermitteln und von diesem die dafür erforderlichen Kosten abzuziehen. Es ist methodendualistisch korrekt wenn die Bestimmung des Verkehrswertes einerseits auf der weiteren geschäftlichen Nutzung abstellt, andererseits aber die für eine Wohnnutzung erforderlichen Umbaukosten in Abzug bringt gemäss Bundesgericht. (17.07.22)

Beweislast Aufwendungen

Lässt sich trotz der gebotenen Untersuchungsmassnahmen der Steuerbehörde nicht feststellen, ob die Aufwendungen überhaupt angefallen sind, so ist ein Beweislastentscheid zulasten der steuerpflichtigen Person zu fällen. Wenn hingegen feststeht, dass Aufwendungen getätigt wurden und einzig ihr Umfang nicht festgestellt werden kann, ist dieser Umfang pflichtgemäss zu schätzen gemäss Bundesgericht. (10.07.22)

Wertpapiere ohne Verkehrswert

Die Aktienkurse wurden offensichtlich durch besondere Umstände geprägt, vorliegend durch den Vertrag der einfachen Gesellschaft. Die Verkaufspreise wurden jedes Mal anhand der vertraglich vorgesehenen Bestimmungen der einfachen Gesellschaft bestimmt. Der eingeschränkten Übertragbarkeit von Anteilen der Rechtsanwaltsgesellschaft wurde durch einen Pauschalabzug von 30% Rechnung getragen. Trotz der Tatsache, dass diese Einschränkung durch Aktionärsbindungsverträge oder vertraglich durch die einfache Gesellschaft bestimmt wurden, ist ein zusätzlicher Abzug a priori nicht gerechtfertigt gemäss Bundesgericht. (03.07.22)