Nichtangabe Strafdelikt bei Bewerbung
Der Mitarbeiter hatte der Arbeitgeberin beim Vertragsabschluss verschwiegen, dass gegen ihn im Zeitpunkt des Bewerbungsprozesses ein Strafverfahren wegen Veruntreuung lief. Hierzu hatte er im Bewerbungsverfahren u.a. eine falsche selbständige Erwerbstätigkeit über mehrere Jahre vorgegeben. Die Arbeitgeberin kündigte dann, nach Scheitern der Verhandlungen über eine Auflösungsvereinbarung, das Arbeitsverhältnis rückwirkend fristlos. Das Bundesgericht urteilte, dass der Mitarbeitende seine Arbeitgeberin absichtlich täuschte und die Arbeitgeberin deshalb rechtmässig die Unverbindlichkeit des Arbeitsvertrages aufgrund eines Willensmangels kündigte. (28.11.21)