Behinderungsbedingte Kosten

Der Einbau eines Schwimmbads ist eine Luxusausgabe. Grundsätzlich ist daher der Aufwand, der notwendig wird, um ein Schwimmbad behindertengerecht zu erstellen, ebenfalls eine Luxusausgabe. Allenfalls abziehbare Kosten könnten sich lediglich in Ausnahmefällen ergeben, wenn das Schwimmbad therapeutisch unabdingbar und kummulativ dazu der Besuch eines externen Schwimmbads gänzlich unzumutbar ist gemäss Bundesgericht. (29.08.21)