Wertpapiere ohne Kurswert Anwaltskanzlei

Es genügt nicht zu behaupten, die Gesellschaft könnte zum geschätzten Preis nicht verkauft werden, damit geschlossen werden müsste, dass die Anwendung der im Kreisschreiben 28 und den Kommentaren beschriebenen Methode durch die Steuerbehörde unhaltbar wäre. Die auf die Beschwerdeführer angewandte Bewertungsmethode berücksichtigt die Eigenheiten einer Dienstleistungsgesellschaft, deren Wert unmittelbar von der Tätigkeit des Alleinaktionärs abhängig ist. Dies da der Ertragswert nicht doppelt, wie von der Praktikermethode erlaubt, sondern nur einmal einbezogen wird. Die Bewertung der Wertpapiere der Gesellschaft entspricht zudem der Realität, da der höhere Wert den Entscheid des Alleinaktionärs widerspiegelt, sich kein Gehalt auszuzahlen gemäss Bundesgericht. (07.08.21)