Sicherstellungen Steuern

Wenn eine Steuerforderung verjährt, ist sie nicht mehr fällig; demzufolge können auch keine Sicherstellungen mehr verlangt werden. Wenn verlangte Sicherstellungen Zahlungen der Bundessteuer über mehrere Steuerperioden hinweg sicherstellen sollen, prüft das Bundesgericht, ob der Gesamtbetrag der Sicherstellungen in Anbetracht der Verjährung der Steuerforderungen offensichtlich unangemessen ist. Dazu wird der Betrag der verlangten Sicherstellungen mit der durch die verjährten Beiträge reduzierten Steuerforderung verglichen. Ausserdem muss berücksichtigt werden, dass die auf den noch nicht verjährten Steuerperioden fälligen Verzugszinsen durch den Lauf der Zeit noch steigen werden gemäss Bundesgericht. (22.08.21)