Abzug Vorfälligkeitsentschädigung

Die neuere bundesgerichtliche Praxis lässt Vorfälligkeitsentschädigungen nur zum Abzug zu, wenn ein weiterbestehendes und nur hinsichtlich der Konditionen umgestaltetes Darlehensverhältnis vorliegt und die Vorfälligkeitsentschädigung damit primär als Entgelt und nicht als Schadenersatz oder Konventionalstrafe einzustufen ist, während die Abzugsfähigkeit bei einem Wechsel des Hypothekargläubigers ausgeschlossen wird. (21.02.21)

Zahlungen Vereinsmitglieder

Gemäss Bundesgericht können Zahlungen der Mitglieder, welche über die üblichen Beiträge hinausgehen, als steuerfreie Beiträge eingestuft werden, wenn sie kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Verpflichtung zu diesen Zahlungen ist wie die Jahresbeiträge der Mitglieder in den Statuten vorgesehen, sie werden hauptsächlich von den Vereinsmitgliedern geleistet und von allen verpflichteten Personen gleichmässig erhoben. Auch diesbezüglich gilt indes, dass die Beiträge weder auf einer Gegenleistung des Vereins beruhen noch für die Förderung der persönlichen Interessen eines Mitglieds geleistet werden dürfen. (14.02.21)

Rückerstattung von zuviel bezahlten Steuern

Gemäss Bundesgericht ist eine Rückerstattung von zuviel bezahlten Steuern aufgrund des steuerbaren Einkommens vorzunehmen. Falls dies jedoch im Fall einer Nullerveranlagung nicht möglich sei, gelte es festzustellen, wer die Ratenzahlungen geleistet hat. Wenn die Ratenzahlungen nur vom von der Ehefrau geschiedenen Ehemann geleistet wurden, ist entscheidend, dass nur dessen steuerbare Elemente von der Veranlagung erfasst wurden. Eine Rückerstattung an die Ehefrau ist deshalb gemäss Bundesgericht nicht gerechtfertigt. (07.02.21)

Ersatzbeschaffung

Zwar mag in einzelnen Fällen, wo ein Ehegatte verkauft und der andere die neue selbstbewohnte Liegenschaft erwirbt, der Verkäuferehegatte auch an der Finanzierung der neuen Wohnung beteiligt oder zumindest in diese eingebunden sein. Die Ehegatten haben es aber selbst in der Hand, durch die von ihnen gewählte Rechtsgestaltung den Ersatzbeschaffungstatbestand zu verwirklichen. Zum anderen erweist sich ein formales Kriterium wie das Anknüpfen an die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse in der Handhabung des Ersatzbeschaffungstatbestandes als wesentlich einfacher und praktikabler, als wenn die Steuerbehörden beim Verkauf und Erwerb durch Ehegatten jeweils auch die Finanzierung der entsprechenden Kauf- und Verkaufsgeschäfte zu untersuchen hätten. (30.01.21)

Unterhaltsbeiträge minderjährige Kinder unter Vormundschaft

Gemäss Bundesgericht hat sich für den unterhaltspflichtigen Vater infolge Todes der Ex-Frau nichts geändert. Gemäss Entscheid der KESB wurde dem Vater das elterliche Sorgerecht nicht übertragen. Da seine Kinder nach wie vor nicht unter seiner elterlichen Sorge stehen, muss er weiterhin im gleichen Umfang Unterhaltszahlungen leisten, allein mit dem Unterschied, dass er seine Zahlungen nunmehr an die KESB und nicht mehr an seine ehemalige Ehefrau zu bezahlen hat. Seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist in identischer Weise herabgesetzt wie vor dem Tod der ehemaligen Ehefrau. (24.01.21)

Übertrag Pensionskasseneinkauf auf Folgejahr

Das harmonisierte Steuerrecht von Kantonen und Gemeinden folgt, ebenso wie jenes des Bundes, einer periodenbezogenen Sichtweise. Im Bereich des Einkommens unselbständig erwerbender Personen ist eine intertemporale Verrechnung ausgeschlossen; die periodenübergreifende Verlustverrechnung beschränkt sich ausdrücklich auf das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit. Ein Einkauf eines unselbständig Erwerbenden in die Pensionskasse muss deshalb im Jahr der Einzahlung vollständig mit dem Einkommen verrechnet werden können. Ein Vortrag auf das kommende Jahr ist ausgeschlossen gemäss Bundesgericht. (16.01.21)

Einreichen Steuererklärung nach Ablauf Mahnfrist

Der Umstand, dass der Steuerpflichtige die Verfahrenspflichten verletzt hat, erlaubt es nicht, eine Veranlagung nach Ermessen vorzunehmen, wenn die Veranlagungsbehörde trotzdem alle massgeblichen Elemente feststellen kann. Das zuständige Steueramt erliess 3 Jahre nach Einreichen der Steuererklärung, welche der Steuerpflichtige zwar erst nach abgelaufener Mahn-Frist einreichte, eine Veranlagungsverfügung. Gemäss Bundesgericht hatte das Steueramt in der Zwischenzeit jedoch alle notwendigen Informationen um eine ordnungsgemässe Veranlagung gemäss Steuererklärung vorzunehmen. (09.01.21)

Dividendenzusicherung

Die vertragliche Pflicht des Aktienkäufers eine Dividende zu beschliessen und dem Aktienverkäufer auszubezahlen gilt gemäss Bundesgericht als Garantie. Das Bundesgericht entschied zudem, dass diese vertragliche Pflicht dem Aktienverkäufer einen persönlichen Anspruch gegenüber dem Aktienkäufer einräume, wenn die Dividende nicht beschlossen und an ihn ausbezahlt werde. (02.01.21)

Share Deal

Bei einem Gesellschaftskauf (Share Deal) sind die Gesetzesbestimmungen über den Fahrniskauf anwendbar. Zudem gilt, dass sich die gesetzliche Sachmängelhaftung nicht auf die Vermögenswerte der Gesellschaft bezieht, sondern bloss auf den Bestand und den Umfang der mit den Aktien veräusserten Rechte. Für den wirtschaftlichen Wert der Aktien haftet laut Bundesgericht ein Verkäufer nur dann, wenn er dies dem Käufer zugesichert hat. (27.12.20)

Verneinung spontane straflose Selbstanzeige

Verschulden, Vorsatz und Fahrlässigkeiten setzen mentale Fähigkeiten voraus, die juristischen Personen abgehen. Wenn für die Bemessung der Höhe der Busse an das Verschulden der juristischen Person angeknüpft werden muss, ist das Verschulden einer natürlichen Person, namentlich dasjenige eines Organs der Gesellschaft gemeint. Gemäss Bundesgericht hätte nach der allgemeinen Lebenserfahrung die Steuerverwaltung von sich aus zu Tage gefördert, dass der Alleinaktionär die Rechnungen zum Teil mit Barmitteln aus der Kasse der Gesellschaft beglichen und die juristische Person die zugrundeliegenden Restaurationsumsätze nicht deklariert hatte. (20.12.20)