Immobilienverwaltung gemischter Betrieb

Ein aus Liegenschaftenhandel und Immobilienverwaltung gemischter Betrieb kann nebeneinander Anlage- und Umlaufsvermögen halten und nur auf Ersterem abschreiben. Einem Immobilienverwaltungsbetrieb ist es nicht verwehrt, dem Wertverlust seiner Liegenschaften durch Abschreibungen Rechnung zu tragen gemäss Bundesgericht. (22.11.20)