Betriebszulage Selbständigkeit

Eine selbständig erwerbstätige Frau hatte sich nach der Geburt ihres Kindes zum Bezug der Mutterschaftsentschädigung sowie von Betriebszulagen angemeldet. Die Mutterschaftsentschädigung wurde von der Ausgleichskasse gewährt während die Betriebszulage abgelehnt wurde. Die Frau erhob Beschwerde beim Bundesgericht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da sich aus dem Wortlaut des Erwerbsersatzgesetzes kein Anspruch auf Betriebszulagen für selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft entnehmen lässt. (11.10.20)