Rückkaufsfähigkeit Leibrente

Blosse Kapitalanlagen in Rentenform, soweit sie überhaupt unter das weiter gefasste schuldrechtliche Institut des Leibrentenvertrages fallen, berechtigen nicht zum Leibrentenprivileg. Keine Leibrente ist die Zeitreinte, mit der lediglich ein verzinsliches Kapital innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ratenweise in grundsätzlich gleichbleibenden Beträgen zurückbezahlt wird, aber ohne jeden aleatorischen Charakter, wie er für Leibrenten erforderlich ist. In ganz bestimmten Ausnahmefällen hat das Bundesgericht temporäre Leibrenten nicht als Leibrenten behandelt, nämlich dann, wenn diese nur eine kurze Dauer aufwiesen (weniger als 5 Jahre), noch vor der ersten Rentenzahlung ein Rückkauf erfolgte und die Renten zur Finanzierung eines vorzeitigen Ruhestandes oder einer Ausbildungszeit bestimmt waren. (19.06.22)