Direkte Auszahlung Familienzulagen an Sorgeberechtigte

Ein Vater von 2 Kindern behielt die Familienzulagen zurück weil er der Ansicht war, dass die Mutter der beiden gemeinsamen Kindern die Gelder nicht für deren Bedürfnisse verwende. Vor Gericht machte er geltend, dass er die Zulagen für Freizeitaktivitäten, Kleider etc. für die Kinder verwendet habe. Gemäss Bundesgericht geht das nicht. In Fällen in denen die Elternteile ein gespanntes Verhältnis haben, sollen die Familienzulagen deshalb direkt an den sorgeberechtigten Elternteil ausbezahlt werden können. (05.05.18)