Einer 77-jährigen Frau wurde nach 33 Jahren die Wohnung gekündigt mit der Begründung, dass noch die letzten Wohungen dieser Siedlung saniert werden sollten. Nachdem bereits 70 Wohnungen saniert wurden, sollten die letzten 25 noch folgen. Die Frau wehrte sich mit der Begründung dagegen, dass für ihre Wohnung kein konkreter Sanierungsbedarf bestehe. Laut Bundesgericht ist die Kündigung aber gültig, auch wenn bei der Wohnung der Frau für sich betrachtet noch kein konkreter Sanierungsbedarf bestehen sollte. (15.04.18)