Schulderlass Beweislastverteilung

Verzichtet eine Bank gegenüber einem Privatkunden auf Forderungen, handelt es sich um einen Einkommenszufluss. Sind es geschäftliche Schulden, ist ihr Erlass vom Begünstigten als Einkommen aus selbständigem Erwerb zu versteuern. Gemäss Bundesgericht muss die Steuerbehörde nachweisen, dass ein Forderungsverzicht durch die Bank vorliegt. Kann sie dafür ausreichende Indizien vorbringen, haben die Steuerpflichtigen Umstände darzulegen, welche für den Fortbestand der Schuld sprechen. (18.03.18)