Grundstückgewinnsteuer Ersatzbeschaffung
Eine kirchliche Stiftung kann gemeinnützige Zwecke verfolgen auch wenn gemäss Stiftungsurkunde der Kultuszweck im Vordergrund steht. Vermietet die Stiftung Wohnungen zu einem günstigen Preis an sozial benachteiligte Personen, verfolgt sie damit einen gemeinnützigen Zweck. Bei Grundstücken die günstig vermietet werden, handelt es sich um betriebsnotwendiges Anlagevermögen, da die Grundstücke der Stiftung nicht nur als Vermögensanlage oder durch ihren Ertrag dienen. (04.03.18)