Grundstückgewinnsteuer Ersatzbeschaffung

Eine kirchliche Stiftung kann gemeinnützige Zwecke verfolgen auch wenn gemäss Stiftungsurkunde der Kultuszweck im Vordergrund steht. Vermietet die Stiftung Wohnungen zu einem günstigen Preis an sozial benachteiligte Personen, verfolgt sie damit einen gemeinnützigen Zweck. Bei Grundstücken die günstig vermietet werden, handelt es sich um betriebsnotwendiges Anlagevermögen, da die Grundstücke der Stiftung nicht nur als Vermögensanlage oder durch ihren Ertrag dienen. (04.03.18)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbender

Der Vorsorgeplan sieht vor, dass alle Angestellten der Gesellschaft über 45 Jahren eingeschlossen sind, wonach formell das Kriterium Alter erfüllt ist. Im vorliegenden Fall stellte das Bundesgericht jedoch fest, dass die älteste Angestellte nur ein Jahr vom Vorsorgeplan hätte profitieren können, bevor der Inhaber das Rücktrittsalter erreicht hätte und die jüngste Angestellte hätte gar nie in dieses Kollektiv eintreten können. Unter diesen Umständen kann das Kollektivitätsprinzip nicht als materiell erfüllt anerkannt werden. (10.03.18)

Schulderlass Beweislastverteilung

Verzichtet eine Bank gegenüber einem Privatkunden auf Forderungen, handelt es sich um einen Einkommenszufluss. Sind es geschäftliche Schulden, ist ihr Erlass vom Begünstigten als Einkommen aus selbständigem Erwerb zu versteuern. Gemäss Bundesgericht muss die Steuerbehörde nachweisen, dass ein Forderungsverzicht durch die Bank vorliegt. Kann sie dafür ausreichende Indizien vorbringen, haben die Steuerpflichtigen Umstände darzulegen, welche für den Fortbestand der Schuld sprechen. (18.03.18)

Aufgabe selbständige Tätigkeit infolge Invalidität

Gemäss DBG greift die privilegierte Besteuerung nur, wenn der selbständig Erwerbende die Tätigkeit bereits vor seiner Invalidität ausgeübt hat. Die Geschäftsaufgabe darf wiederum erst nach Eintritt der Invalidität erfolgen. Weiter muss die Invalidität kausal für die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit sein. Eine zeitliche Nähe zwischen Eintritt der Invalidität und definitiver Geschäftsaufgabe ist nicht erforderlich gemäss Bundesgericht. (24.03.18)

Verurteilung Ausland/Ausweisentzug in der Schweiz


Ein Schweizer Autofahrer geriet im Ausland in eine Verkehrskontrolle. Wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h erhielt er ein Fahrverbot von 4 Monaten und eine Strafe per Strafbefehl. In der Folge wurde ihm der Ausweis in der Schweiz für 6 Monate entzogen. Er wehrte sich mit den Argumenten, dass der Strafbefehl in einer ausländischen Sprache, ohne korrekte Rechtsmittelbelehrung und mit normaler Post geschickt worden sei und deshalb nicht rechtskräftig sei. Das Bundesgericht liess den Mann abblitzen weil das Verkehrsamt in der Schweiz ihm mitteilte, dass er seine Einwände im ausländischen Verfahren hätte geltend machen müsse. (08.04.18)

Vorsteuerabzug Immobilien-Abbruch

Der Abbruch gehört als letzte Lebensphase zur vorangehenden Nutzung einer Liegenschaft. Wurde die abgebrochene Liegenschaft bisher für gewerbliche Zwecke genutzt, ist demnach ein Vorsteuerabzug möglich. Wäre die fragliche Baute vorher für private Wohnzwecke genutzt worden, würden die Abbruchkosten nicht zum Vorsteuer-Abzug berechtigen. Würde hingegen ein neuer Eigentümer die Liegenschaft erwerben und abbrechen, gehörte der Abbruch zur Lebensphase Erstellung, was im Hinblick auf die neue Nutzung wieder zu einer Vorsteuer-Abzugs-Berechtigung führen könnte gemäss Bundesgericht. (31.03.18)

Kündigung ohne konkreten Sanierungsbedarf

Einer 77-jährigen Frau wurde nach 33 Jahren die Wohnung gekündigt mit der Begründung, dass noch die letzten Wohungen dieser Siedlung saniert werden sollten. Nachdem bereits 70 Wohnungen saniert wurden, sollten die letzten 25 noch folgen. Die Frau wehrte sich mit der Begründung dagegen, dass für ihre Wohnung kein konkreter Sanierungsbedarf bestehe. Laut Bundesgericht ist die Kündigung aber gültig, auch wenn bei der Wohnung der Frau für sich betrachtet noch kein konkreter Sanierungsbedarf bestehen sollte. (15.04.18)

Forderungsverzicht Bankschuld

Die Verminderung der Passiven aufgrund eines Forderungsverzichtes der Bank, stellt bei einem privaten Schuldner steuerbares Einkommen dar. Ob der Forderungsverzicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessert oder nicht, hängt nicht davon ab, ob die Schuld aus Sicht des Gläubigers noch einen effektiven Wert hat. Steuerlich massgebend ist die Perspektive des Schuldners. Der Forderungsverzicht kann nicht als privater Kapitalgewinn qualifiziert werden gemäss Bundesgericht. (22.04.18)

IV-Rente bei psychischen Leiden

Der Beweis für eine rentenbegründende Invalidität kann grundsätzlich nur dann als geleistet gelten, wenn bei umfassender Betrachtung ein stimmiges Gesamtbild für eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit in allen Lebensbereichen resultiert. Für leichte bis mittelschwere Depressionen bedeutet dies, dass dem bisherigen Kriterium der "Therapieresistenz" als Voraussetzung für eine IV-Rente nicht mehr die gleiche Bedeutung zukommt gemäss Bundesgericht. (28.04.18)

Direkte Auszahlung Familienzulagen an Sorgeberechtigte

Ein Vater von 2 Kindern behielt die Familienzulagen zurück weil er der Ansicht war, dass die Mutter der beiden gemeinsamen Kindern die Gelder nicht für deren Bedürfnisse verwende. Vor Gericht machte er geltend, dass er die Zulagen für Freizeitaktivitäten, Kleider etc. für die Kinder verwendet habe. Gemäss Bundesgericht geht das nicht. In Fällen in denen die Elternteile ein gespanntes Verhältnis haben, sollen die Familienzulagen deshalb direkt an den sorgeberechtigten Elternteil ausbezahlt werden können. (05.05.18)