Aufrechnung wertberichtigtes Darlehen

Eine Wertberichtigung auf Darlehen zwischen verbundenen Gesellschaften muss dem Drittvergleich standhalten. Grundsätzlich ist es an der Muttergesellschaft bzw. den Aktionären dafür zu sorgen, dass eine Gefährdung gegenseitiger Forderungen erst gar nicht eintritt. Nur wenn die Forderungsgefährdung durch Umstände bewirkt wird, welche ausserhalb des Einflussbereiches der Muttergesellschaft bzw. der Aktionäre liegen und die auch unter unabhängigen Gesellschaften zu einer Wertberichtigung berechtigen, ist sie geschäftsmässig begründet gemäss Bundesgericht. (16.07.17)