Keinen Vertrauensschutz begründet eine behördliche Auskunft aus dem Jahr 1998, wenn eine Rentenversicherung trotz Rückkaufswert keinen steuerlichen Vermögenswert gemäss damaliger kantonaler Gesetzgebung aufweist. Behördliche Auskünfte stellen in der Regel immer nur die aktuelle Rechtslage dar und diese hat im Fall des Vermögenssteuerwertes im Jahr 2013 geändert. (02.07.17)