Berufskosten: Abzug Kosten Solidarbürgschaft

Unfreiwillige Aufwendungen, welche aus der Verwirklichung eines der Erwerbstätigkeit innewohnenden Risikos entstanden sind das nicht ohne weitere Massnahmen vermieden werden konnte, können als Berufskosten abgezogen werden. Die Solidarbürgschaft wurde jedoch nicht im Zusammenhang mit seiner Funktion als Verwaltungsrat der Gesellschaft eingegangen, sondern er hat als Aktionär solidarisch gebürgt. Ausgaben, welche zugunsten einer Gesellschaft von einem ihrer Aktionäre eingegangen werden, können nicht von seinem Einkommen abgezogen werden gemäss Bundesgericht. (09.06.18)