Grundstückgewinn Holdinggesellschaft

Grundstückgewinne von Holdinggesellschaften gehören nach einhelliger Lehrmeinung zum Liegenschaftenertrag im weiteren Sinne. Der Begriff "Erträge" umfasst nicht nur die periodischen Ertragsüberschüsse, sondern auch die Kapitalgewinne der Holdinggesellschaften aus der Veräusserung von Grundeigentum. Nichts Gegenteiliges kann daraus abgeleitet werden, dass hinsichtlich des Beteiligungsabzuges zwischen periodischen Erträgen sowie Kapital- und Aufwertungsgewinnen aus Beteiligungen unterschieden wird gemäss Bundesgericht. (13.10.19)