Wertberichtigung einer Forderung

Bestand, Qualifikation und Höhe einer Aufrechnung folgen auf Ebene der Gesellschaft einerseits und des Anteilinhabers andererseits einer jeweils eigenen Logik. Es ist also keineswegs offensichtlich, dass Mittel, die der selbständig erwerbende Alleinaktionär seiner Gesellschaft zuführt zwingend dem Geschäftsvermögen zuzuordnen ist. Der Steuerpflichtige hatte ein Kontokorrent gegenüber der Gesellschaft, nach rund 4 monatigem Bestehen der Gesellschaft, von rund CHF 40'000 aktiviert und dieses bis auf wenige Franken vollständig wertberichtigt. Die Gesellschaft verfügte jedoch über Flüssige Mittel von rund CHF 100'000 und wäre deshalb problemlos in der Lage gewesen das Konto-Korrent innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzuzahlen gemäss Bundesgericht. (09.06.19)

Zustellfiktion

Die Zustellfiktion und die dafür geltende Voraussetzung, dass der Adressat mit einer Zustellung rechnen musste, kommen zum Tragen, wenn die Postsendung nicht entgegengenommen bzw. abgeholt wird. Nach ständiger Rechtssprechung kann der Empfänger den Beginn der Rechtsmittelfrist nicht einseitig über die 7 Tage hinaus verlängern, etwa durch einen Postrückbehaltungsauftrag oder indem er die Sendung verspätet in Empfang nimmt. (01.06.19)

Liegenschaftenhandel Kirchgemeinden

Da die Kirchgemeinde wie jede juristische Person mit privilegierter Zielsetzung ihr Vermögen verwalten muss, schliesst die Vermögensverwaltung allein die Verfolgung kirchlicher Zwecke nicht aus. Das gilt auch insoweit, als das Vermögen ganz oder teilweise in vermieteten Liegenschaften angelegt ist. Die Vermögensverwaltung stellt also im Rahmen einer breiten Auslegung noch kirchliche Zweckverfolgung dar. Betreibt eine Kirchgemeinde jedoch gewerblichen Liegenschaftenhandel hat sie keinen Anspruch auf Steuerbefreiung gemäss Bundesgericht. (26.05.19)

Abzugsfähigkeit Verzugszinsen

Die im Rahmen von Nachsteuerverfahren erhobenen Verzugszinsen stehen auch dann, wenn sie eine besondere Kategorie von Schuldzinsen darstellen, mit der sich aus dem Nachsteuerverfahren ergebenden Geldschuld in Verbindung und dürfen vom Einkommen des Steuerpflichtigen abgezogen werden. In zeitlicher Hinsicht ist es nicht unhaltbar anzunehmen, dass der Steuerpflichtige sie von seinem Einkommen und Vermögen in jedem der durch das Nachsteuerverfahren betroffenen Steuerjahre abziehen darf gemäss Bundesgericht. (19.05.19)

Sonderbesteuerung bei Aufgabe selbständiger Erwerb

Bis zum Geschäftsjahr 2011 hatte der Steuerpflichtige nie angefangene Arbeiten verbucht. Im 2012 gab der Selbständigerwerbende seine Tätigkeit auf. Erforderlich für die Sonderbesteuerung ist ein hinreichender Kausalzusammenhang zwischen Realisation und Liquidation, wobei sich die Realisation als unmittelbare Folge der Liquidation darstellt. Wo nicht die Liquidation zur Realisation der stillen Reserven führt, soll es bei der angestammten Besteuerung bleiben. Gemäss Bundesgericht sind die hier erstmals, kurz vor Aufgabe der Tätigkeit, deklarierten angefangenen Arbeiten keine stillen Reserven und werden daher ordentlich besteuert. (11.05.19)

Entschädigung entgangener Gewinn

Der Steuerpflichtige war sich bewusst, sich mit seiner Aktivität von card sharing dem Risiko einer Rückzahlung auszusetzen. Unter diesen Umständen hätte er dieses Risiko jedoch durch die Bilanzierung einer Rückstellung in seiner Buchhaltung ausweisen sollen, welches er stetig unterliess. Es lag gemäss Bundesgericht also am Steuerpflichtigen, die Rückstellungen zu verbuchen, welche im Zusammenhang mit den konkreten Risiko, realisiertes Einkommen zurückzahlen zu müssen, erforderlich waren. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit behebt den Mangel einer unterlassenen Verbuchung nicht. (05.05.19)

Mitwirkungspflicht Steuerpflicht

Gemäss DBG müssen die vom Steuerpflichtigen angebotenen Beweise abgenommen werden, soweit sie geeignet sind, die für die Veranlagung erheblichen Tatsachen festzustellen. Laut bundesgerichtlicher Praxis ist die Zeugenbefragung auch im Rahmen der Veranlagung der direkten Bundessteuer möglich, soweit die Zeugen zur Aussage bereit sind. Der entsprechende Anspruch folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör. (27.04.19)

Einkommen aus selbständigem Erwerb: Debitorenverlust

Der Steuerpflichtige begründet die Reaktivierung und Verbuchung der Forderung, welche ursprünglich aus dem Jahr 1989 stammt, im Jahr 2006 damit, dass der Gläubiger in diesem Jahr einen Schuldschein unterzeichnete und demzufolge die vorhandende Forderung bestätigte. Dies kann unter diesen Umständen nicht akzeptiert werden, da es bedeuten würde, dass der Beschwerdeführer seinen steuerbaren Gewinn und das Jahr des Verlustvortrages nach Belieben bestimmen könnte gemäss Bundesgericht. (20.04.19)

Nachfrist Vollmacht

Wenn eine Eingabe ohne Vollmacht eingereicht worden ist, ist dem Steuerpflichtigen Gelegenheit zu geben, diesen Mangel zu beheben. Der Anspruch auf eine Nachfrist besteht indes nur bei unfreiwilligen Unterlassungen. Eine Partei, die um einen Mangel in ihrer Rechtsschrift weiss, kann diesen auch beheben, ohne explizit darauf hingewiesen zu werden. Die Gelegenheit, den Mangel zu beheben, kann ihr folglich auch durch das Zuwarten während eines hierfür angemessenen Zeitraumes gegeben werden gemäss Bundesgericht. (13.04.19)

Steuererklärungspflicht

Die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung, für deren Verletzung der Steuerpflichtige mit einer Ordnungsbusse sanktioniert worden ist, besteht ungeachtet dessen, ob ein Steuerpflichtiger im Ereignis tatsächlich Steuern schulden wird. Übergesetzliche Rechtfertigungsgründe vermögen den Steuerpflichtigen nicht von der Steuererklärungspflicht zu entbinden gemäss Bundesgericht. (07.04.19)