Nachfolge Verlustvortrag

Ein Verlustvortrag hängt mit dem Status des selbständig Erwerbenden und nicht mit dem möglicherweise betriebenen Unternehmen zusammen. Es folgt daraus, und insbesondere aus der Regel, wonach die Schulden mit der Person des Steuerpflichtigen und nicht mit der Einzelunternehmung verbunden sind, dass der Verlustvortrag grundsätzlich nicht auf den Erben übergeht, der die selbständige Erwerbstätigkeit weiterführt, welche die Verluste generiert hat gemäss Bundesgericht. (31.03.19)