Wenn eine Eingabe ohne Vollmacht eingereicht worden ist, ist dem Steuerpflichtigen Gelegenheit zu geben, diesen Mangel zu beheben. Der Anspruch auf Nachfrist besteht indes nur bei unfreiwilligen Unterlassungen, weil sonst eine andere Regelwidrigkeit in Form der Nichtbeachtung der Frist zugelassen würde. Gemäss Bundesgericht habe das Steueramt zuwarten dürfen, bis die Vollmacht nachgereicht werde. Weil in solchen Fällen eine Frist von 10 bis 20 Tagen üblich sei und das Steueramt fast 5 Monate zugewartet habe, ohne dass eine Vollmacht nachgereicht worden wäre, habe es ohne Rechtsverletzung auf die Einsprache nicht eintreten dürfen. (24.02.19)