Unrichtigkeits-Teilnachweis

Teilnachweise, welche sich bloss auf einen Teil des bisher ungewissen Sachverhaltes beschränken, können unter gewissen Umständen zulässig sein, falls sie geeignet sind, die in der Ermessensveranlagung getroffene Schätzung als offensichtlich unrichtig erscheinen zu lassen. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige u.a. sein weltweites Einkommen und Vermögen entgegen der Aufforderung der Steuerbehörde nicht nachweist, die Steuerbehörde u.a. bezüglich des satzbestimmenden Einkommens zur Ermessenseinschätzung schreitet und der Pflichtige in der Folge für den ebenfalls ermessenweise geschätzten Teil des steuerbaren Einkommens die erforderlichen Nachweise erbringt gemäss Bundesgericht. (17.03.19)