Mitgliederbeiträge Verein

Gemäss Bundesgericht sind Beiträge, welche Verbandsmitglieder direkt an einen übergeordneten Verein zu bezahlen haben (Vollzugskostenbeiträge), bei diesem Verein als Mitgliederbeiträge (und damit steuerfrei) zu behandeln, obwohl es an der unmittelbaren Mitgliedschaft der Beitragszahler am übergeordneten Verein fehlt. Dieser Verein übernimmt dabei eine typische Vereinsaufgabe, nämlich zu kontrollieren und zu überwachen und nicht eine auf Gewinnerzielung ausgerichtete wirtschaftliche Tätigkeit. Die Beiträge von Nicht-Verbandsmitgliedern an den übergeordneten Verein sind ebenso steuerfrei. (25.11.18)