Konfiskatorische Besteuerung nicht kotierter Wertpapiere

Bei gutem Geschäftsgang oder einer positiven Konjunkturentwicklung steigt das Geschäftsvermögen von Jahr zu Jahr. Dies gilt umso mehr wenn die Gesellschaft die Gewinne thesauriert anstatt ausschüttet. In diesem Fall steigt der innere Wert der Aktien, ohne dass die Einkünfte besteuert werden, sodass eine steuerliche Belastung, auch wenn es sich um eine hohe Belastung handelt, die jedoch unter den thesaurierten Gewinnen bleibt, nicht als konfiskatorisch qualifiziert werden kann. Von konfiskatorischer Besteuerung kann gemäss Bundesgericht erst gesprochen werden, wenn die Besteuerung inkl. Vermögenssteuer, die Einkünfte einschliesslich Vermögenserträge nachhaltig und dauerhaft übersteigt und das Vermögen deshalb von der Besteuerung derart angegriffen wird. (10.08.18)