Der Umfang der geschäftsmässig bergründeten Wertberichtigung richtet sich nach dem Grad der Verlustwahrscheinlichkeit der einzelnen Forderung. Das Periodizitätsprinzip verbietet eine Schmälerung des steuerbaren Gewinnes mittels übersetzter Rückstellungen. Aufgrund der Unterlagen welche dem Steueramt zur Verfügung gestellt wurden kam dieses zum Schluss, dass der Steuerpflichtige trotz entsprechender Aufforderung nicht den Nachweis für den Totalausfall der Forderung erbringen konnte. Gemäss Bundesgericht war damit der Nachweis erbracht für eine ermessensweise Schätzung des Delkrederes. (04.08.18)