Eine Krankenkasse betrieb einen Mann für seinen Prämienausstand und den Prämienausstand seiner Gattin. Der Mann wollte das nicht akzeptieren und klagte vor Bundesgericht. Dieses entschied nun, dass die Krankenkasse die ausstehenden Prämien seiner Ehefrau auch von ihm einfordern kann. Gemäss den Richtern haften die Ehegatten solidarisch unabhängig vom Güterstand. (29.04.17)