Abzugsfähigkeit Vorfälligkeitsentschädigung

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird gleich wie ein Schuldzins behandelt und kann abgezogen werden, wenn die Schuld beim bisherigen Hypothekargläubiger bestehen bleibt. Es ändern bloss die Konditionen wie Zinssatz oder Kredithöhe (Umwandlung Festhypothek in variable Hypothek). Wird jedoch eine neue Hypothek bei einem anderen Kreditgläubiger eingegangen, ist die Gleichsetzung mit dem normalen Schuldzins gemäss Bundesgericht nicht möglich und kann folglich nicht vom Einkommen abgezogen werden. (21.07.18)