Verrechnungssteuer Deklaration

Gemäss Bundesgericht ist der Anspruch einer natürlichen Person auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen verwirkt, falls die steuerpflichtige Person weder eine spontane Deklaration im Rahmen der Steuererklärung noch eine spontane Nachmeldung vornimmt. Die Nachdeklaration muss auch rechtzeitig genug erfolgen, damit diese in der Veranlagungsverfügung auch tatsächlich noch berücksichtigt werden kann. (07.07.18)