Zustellungskosten Zahlungsbefehl

Wenn ein Betriebener keinen Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhebt, muss er für die Betreibungskosten inklusive Zustellung aufkommen. Dies gilt auch wenn ein Gericht später den Rechtsvorschlag beseitigt. Ein Betriebener wollte die Post-Zustellungskosten nicht zahlen. Er argumentierte, dass das Amt ihm die Möglichkeit hätte geben müssen, den Zahlungsbefehl abzuholen. Gemäss Bundesgericht haben Betriebene jedoch keinen Anspruch auf eine Abholungseinladung. (14.04.17)