Ein Mann besitzt zusammen mit seinem Sohn ein Einfamilienhaus. Korrekterweise teilen sie sich die Kosten für den Hypozins. Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen für den Vater setzte das Amt fälschlicherweise den ganzen Hypozins als anerkannte Ausgabe ein. Deshalb wurden ihm über 3 Jahre zuviel EL ausbezahlt, die von der Ausgleichskasse nun zurückgefordert werden. Gemäss Bundesgericht ist das korrekt. Der Mann hätte die Berechnungsblätter kontrollieren müssen, dann hätte er den Fehler bemerkt und dies der Ausgleichskasse melden sollen. (08.04.17)