Eine Waldhütte wurde von zwei Knaben abgefackelt. Die Mutter von einem der beiden wollte ihren Sohn vor einer Bestrafung bewahren. So behauptete sie u.a. gegenüber den Behörden, dass ihr Sohn gar nicht vor Ort war weil mit ihr in den Ferien. Sie legte sogar eine nachträglich von einem Wirt ausgestellte Restaurantquittung vor. Die Sache flog auf und die Mutter wurde vom Bundesgericht wegen Begünstigung und falschen Zeugnisses zu einer bedingten Geldstrafe und Übernahme der Gerichtskosten verurteilt. (28.01.18)