Suva-Rente

Ein Mann stürzte beim Kirschen pflücken vom Baum und starb. Die Suva-Unfallversicherung wollte der Witwe keine Rente bezahlen, weil ein Arzt festgehalten hatte, dass eine natürliche Todesursache, wie zum Beispiel Herzversagen ebenfalls denkbar sei. Das Bundesgericht gab nun aber der Witwe Recht. Die Suva muss eine Rente ausbezahlen, weil hier der "Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit" gelte. (20.01.18)