Elterliche Sorge

Seit der Geburt vor fünf Jahren stand ein Kind von ledigen, zerstrittenen Eltern unter der alleinigen Sorge der Mutter. Der Vater beantragte nun die gemeinsame elterliche Sorge trotz eines psychologischen Gutachtens, das abriet weil das Kindeswohl gefährdet sei. Da seit Mitte 2014 der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge gilt, entschied das Bundesgericht nun zu Gunsten des Vaters trotz des elterlichen Dauerkonfliktes. (14.01.18)