Fährt man mit dem Velo an den Bahnhof und von dort mit dem Zug bis zu seinem Arbeitsort, kann man in der Steuererklärung die Velopauschale von CHF 700 und das Zugs-Abonnement als Berufskosten abziehen. Das Bundesgericht hat einem Mann Recht gegeben, der klagte weil das Steueramt nur den einen oder den anderen Abzug zuliess. Allerdings musste der Mann nachweisen, dass er das Velo auch tatsächlich benutzte. (07.01.18)