Bestimmung Fälligkeit Verrechnungssteuer

Rechtssprechung und Lehre nemen je nach Situation unterschiedliche Zeitpunkte für die Fälligkeit geldwerter Leistungen und die daraus entstehende Verrechnungssteuer-Forderung an. Massgebend ist entweder die Fälligkeit in einem eng zivilrechtlichen Sinn, der Zeitpunkt der Leistungserbringung, das Ende des Geschäftsjahres oder aber der Zeitpunkt der Genehmigung der Jahresrechnung. (13.04.25)