Geschäftsvermögen Weinbauparzelle

Gemäss Bundesgericht übte der Steuerpflichtige trotz seines Anstellungsverhältnisses im Vollzeitpensum, eine Nebenerwerbstätigkeit im Weinbau aus. Die Ehefrau des Steuerpflichtigten bessass eine Weinbauparzelle, welche sie ihm unentgeltlich zur Nutzung überlassen hatte. Dies führte dazu, dass die Liegenschaft, die ursprünglich zum Privatvermögen der Ehefrau gehörte, in ihr Geschäftsvermögen überging, da die Ehegatten eine wirtschaftliche Einheit bildeten. Entsprechend ist das Entgelt für die Übertragung der Baurechte als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit zu qualifizieren. (23.03.25)