Angesichts des Erwerbs von 10 Liegenschaften während 17 Jahren spricht die Häufigkeit der Transaktionen für eine Gewerbsmässigkeit, selbst wenn nur ein Verkauf stattfand. Der steuerpflichtige Malermeister ist selbst in einem liegenschaftsnahen Beruf tätig und verfügt über ein gewisses Fachwissen. In einer Gesamtbetrachtung ist somit ein gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel gemäss Bundesgericht zu bejahren. (09.03.25)