Steuerliche Zugehörigkeit

Bei einer steuerpflichtigen Person mit unbeschränkter Steuerpflicht in der Schweiz, welche mit einer Person mit Ansässigkeit im Ausland und keiner steuerlichen Zugehörigkeit zur Schweiz verheiratet ist, sind Schuldzinsen und Unterhaltsbeiträge, die ausschliesslich einem Ehepartner zugerechnet werden können, objektmässig auf die schweizerischen Steuerfaktoren zu verlegen, sofern der in der Schweiz lebende Ehepartner kein Einkommen im Ansässigkeitsstaat des anderen Ehepartners erzielt gemäss Bundesgericht. (02.03.25)