Vor dem Hintergrund, dass der Ehegatte monatlich pfändbares Einkommen erzielt sowie über ein eigenes Vermögen verfügt, kann er weiterhin zur Tilgung seiner Steuerschulden beitragen. Entsprechend ist er nicht zahlungsunfähig. Es gibt auch keine Faustregel, die besagt, dass die offenen Steuern innerhalb von 24 bis 36 Monaten getilgt werden müssen. Ein derartiges Kriterium wäre sachfremd gemäss Bundesgericht. (23.02.25)