Angestellte Immobilienbetrieb

Bei Immobilienbetrieben steht anders als bei Dienstleistungsunternehmen der Einsatz von Arbeit nicht im Vordergrund. Der Verwaltungsaufwand, der mit der Vermietung von Immobilien einhergeht, ist eine blosse administrative Hilfstätigkeit. Es kommt in der Praxis daher häufig vor und ist betriebswirtschaftlich auch sinnvoll, dass die Verwaltung der Immobilien an dafür spezialisierte Dienstleister ausgelagert wird. Es besteht gemäss Bundesgericht demnach kein Grund zu verlangen, dass ein Immobilienunternehmen die Bewirtschaftung selbst ausführen muss, um als Betrieb zu gelten. (16.02.25)