Die Ausbildungskosten der Tochter (Studium in USA, Alter 19 Jahre) betrugen im Jahr 2016 rund CHF 35'000. Die Tochter erzielte in der Steuerperiode 2016 kein Einkommen. Sie verfügte aber über ein Vermögen von rund CHF 240'000, das sich aus Anteilen an einem Anlagefonds rund CHF 70'000 und Flüssigen Mitteln von rund CHF 170'000 zusammensetzte. Gemäss Bundesgericht ist es der Tochter zumutbar selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Der Kinderabzug ist zu verweigern. (09.02.25)