Jahrelang verschwieg die Frau ein Guthaben bei einer Schweizer Bank. Bei der Bank wurden Daten entwendet, was die Bank der Frau mitteilte. Aufgrund dieses Diebstahls entdeckte das Wohnland der Frau, dass diese unversteuerte Gelder hatte und büsste sie. Die Frau klagte gegen die Bank und wollte Schadenersatz weil erst durch den Datenklau ihre Konten bekannt wurden. Das Bundesgericht wies die Klage der Frau ab. Sanktionen einer Steuerbehörde sind höchstpersönlich und können nicht abgewälzt werden. Zudem hätte die Frau ja selber entschieden das Guthaben nicht anzugeben. (24.12.17)